Wer eine Beziehung oder eine Ehe eingeht, der macht sich über eine spätere Trennung meist keine Gedanken. Und doch ist es eine Tatsache, dass ein grosser Teil aller Partnerschaften nicht für ein ganzes Leben hält. Schwierig wird eine Scheidung oder eine Trennung vor allem dann, wenn das Paar gemeinsam in einer eigenen Immobilie lebt. Jetzt muss nämlich eine Lösung gefunden werden, die für die Beteiligten möglichst gut erträglich ist. Wir geben Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten und informieren über Risiken, vor denen Sie sich schützen sollten.
Immobilie verkaufen? Was wird nach der Trennung aus Haus oder Wohnung?
Ob Ehepaare, Konkubinatspaare oder eingetragene Partner: Wenn eine grosse Liebe zu Ende geht, dann stehen meist die Emotionen im Vordergrund: Enttäuschte Erwartungen, verletzte Gefühle oder die Notwendigkeit, sich von einem Moment auf den anderen ein ganz neues Lebenskonzept zurechtlegen zu müssen.
Erst im zweiten Schritt wird Ihnen in dieser Situation klar, dass es bei einer Scheidung oder einer Trennung auch immer um materielle Fragen geht. Diese lauten zum Beispiel:
- Ist die Versorgung beider Partner sichergestellt?
- Welche künftige Wohnsituation ist möglich?
- Wie kann das Inventar gerecht aufgeteilt werden?
- Wie gehen Sie mit gemeinsamem Besitz um?
- Wie wird mit Vermögen verfahren, das schon vor der Beziehung vorhanden war?
Die Frage nach Ihrer künftigen Wohnsituation ist in dieser Lage besonders wichtig. Schliesslich kann es schnell zur unerträglichen Zerreissprobe werden, weiterhin gemeinsam unter einem Dach zu leben.
Bewohnen Sie eine gemietete Immobilie, dann gestaltet sich die Lösung des Problems noch vergleichsweise einfach. Oft nehmen sich beide Parteien eine neue Wohnung und lösen das bisherige Heim auf. Vielleicht übernimmt auch einer der Partner das Wohnverhältnis, während der andere in ein neues Domizil zieht.
Wirklich problematisch wird es erst dann, wenn gemeinsames Immobilieneigentum besteht. Was geschieht im Falle einer Trennung oder einer Scheidung mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung?
Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung
Um es vorwegzunehmen: Der Umgang mit gemeinsamen Immobilien im Falle einer Trennung ist kompliziert und schwierig. Das liegt vor allem daran, dass es hierbei verschiedene Szenarien gibt, in denen jeweils unterschiedliche Regeln gelten.
Unterscheiden wir hierzu zunächst einmal zwischen verschiedenen Güterständen. Diese werden folgendermassen bezeichnet:
- Errungenschaftsbeteiligung
- Gütertrennung
- Gütergemeinschaft
Bei der Errungenschaftsbeteiligung handelt es sich um einen Güterstand, bei dem zwischen dem Eigengut und der Errungenschaft unterschieden wird. Eigengut ist das Eigentum, das den Partnern bereits vor dem Beginn der Beziehung gehörte. Bei der Errungenschaft handelt es sich um das, was beide Partner während der Beziehung verdient haben. Die Errungenschaftsgemeinschaft gilt bei Ehepaaren immer dann, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Gütertrennung bezeichnet einen Güterstand, bei dem jeder Partner immer der Eigentümer seines eigenen Vermögens bleibt. Bei dieser Konstellation bestehen keine gegenseitigen güterrechtlichen Ansprüche. Auf eine Gütertrennung müssen sich Ehepaare innerhalb eines Ehevertrages einigen. Darüber hinaus ist die Gütertrennung für eingetragene Partnerschaften vorgesehen.
Von einer Gütergemeinschaft schliesslich spricht man, wenn das gesamte Einkommen und Vermögen beider Partner als Gesamteigentum vereinigt ist. Nur beide gemeinsam können darüber verfügen. Auch die Gütergemeinschaft muss zwischen den Partnern vertraglich vereinbart werden, um gültig zu sein.
Nach der Scheidung: Steht jetzt der Hausverkauf an?
Betrachten wir nun, wie sich diese verschiedenen Güterstände im Falle einer Trennung oder Scheidung auf den Immobilienbesitz auswirken. Bei einer Errungenschaftsbeteiligung geht es um die Frage, ob Haus oder Wohnung zum Eigengut oder zur Errungenschaft gehören. Zählt die Immobilie zur Errungenschaft, dann hat jeder Partner einen Anspruch auf die Hälfte der Liegenschaft.
Bei der Gütertrennung stellt sich die Frage, ob die Anschaffung der Immobilie mit gleich hohen Belastungen verbunden war. Ist das der Fall, dann hat auch hier jeder Partner Anspruch auf die Hälfte der Liegenschaft. Hat allerdings ein Partner den anderen während der Finanzierung der Immobilie finanziell unterstützt, dann muss dies bei der Aufteilung berücksichtigt werden.
Bei der Gütergemeinschaft schliesslich müssen sich beide Partner einig darüber sein, was mit dem Haus oder mit der Wohnung geschehen soll, wenn es zur Scheidung oder zur Trennung kommt. Der jeweilige Anspruch auf das Gemeinschaftseigentum ist dabei identisch.
Ein Sonderfall besteht bei Konkubinatspaaren. Hier regelt der Konkubinatsvertrag, was im Falle einer Trennung mit dem Immobilieneigentum geschieht. Hier lässt sich zum Beispiel eine Frist vereinbaren, innerhalb derer einer der Partner den Anteil des anderen gegen eine entsprechende Ausgleichszahlung übernehmen kann. Kommt es hierüber nicht zu einer Einigung, dann werden Haus oder Wohnung verkauft. Vom Erlös können dann die Hypotheken zurückgezahlt werden. Anschliessend werden Gewinn oder Verlust je nach der ursprünglichen Investition der Partner verteilt.
Bei Scheidung oder Trennung: Verschiedene Einigungsmöglichkeiten
Grundsätzlich kann man sagen, dass es im Falle der Scheidung oder der Trennung immer mehrere Möglichkeiten gibt, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Hier einige Optionen in der Übersicht:
- Ein Partner übernimmt die Immobilie
- Die Immobilie wird gemeinschaftlich verkauft
- Die Immobilie wird vermietet
- Der Immobilienbesitz bleibt bestehen
Wenn ein Partner die Immobilie übernehmen will und der andere damit einverstanden ist, dann muss derjenige, der auf den Besitz verzichtet, einen finanziellen Ausgleich hierfür erhalten. Dieser kann sowohl in einer Summe als auch in Form von Raten gezahlt werden. Um sich auf eine angemessene Höhe zu einigen, sollte der aktuelle Verkehrswert des Hauses oder der Wohnung ermittelt werden.
Ein gemeinschaftlicher Verkauf bietet den Vorteil, dass hier beide Partner gleichbehandelt werden. Ausserdem ist es hierbei sehr einfach möglich in Bezug auf die Verteilung von Gewinn oder Verlust gewünschte Unterschiede zu berücksichtigen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn einer der Partner mehr in die Immobilie investiert hat als der andere.
Die Vermietung einer gemeinsamen Immobilie kann ebenfalls eine gute Lösung sein. Ohne dass der Besitz verloren geht, können durch Mieteinnahmen Erträge erwirtschaftet werden, die sich gerecht verteilen lassen. Später kann dann immer noch über eine andere Form der Nutzung oder der Verwertung nachgedacht werden.
Entscheiden Sie sich dafür, die Besitzverhältnisse unverändert zu belassen, dann setzt das voraus, dass Sie sich trotz der Trennung sehr gut verstehen. Ist das der Fall und eignen sich Haus oder Wohnung für eine solche Nutzung, dann handelt es sich um eine gute und sinnvolle Lösung.
Bei Trennung oder Scheidung: Der Immobilienmakler als Mediator
Paaren in Trennung oder Scheidung fällt es oft sehr schwer, gemeinsam ein Konzept in Bezug auf die gemeinschaftliche Immobilie zu entwickeln. Hier kann sich die Beauftragung eines Maklers als sehr wertvoll erweisen. Der Immobilienmakler kann Ihnen gegenüber eine neutrale Position einnehmen und damit die Aufgaben eines Mediators übernehmen.
Er steht Ihnen dann mit Rat und Tat zur Seite, kennt sich mit den rechtlichen Bestimmungen aus, kann Vorschläge für konkrete Lösungsansätze machen und ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie geht. Ebenso kann er Sie dabei unterstützen, neue Wohnungen oder Häuser zu finden.
Entscheidend ist, dass die Beauftragung eines versierten Maklers verhindern kann, dass in dieser schwierigen Phase Fehler mit grosser Tragweite gemacht werden. Ausserdem bringt er Ideen und Konzepte mit ein, an die das Paar ansonsten vielleicht nicht gedacht hätte.
Unsere Empfehlung: Vertragliche Einigungen sorgen für Sicherheit
Während eine Beziehung intakt ist, bestehen optimale Möglichkeiten, vertragliche Vereinbarungen darüber zu treffen, was im Falle einer Trennung mit gemeinsamem Immobilienbesitz geschehen soll. In dieser unbelasteten Situation werden schnell Konstruktionen gefunden, die für beide Partner gerecht und vorteilhaft sind. Das ist in der Trennungsphase oft nicht mehr möglich.
Auch jetzt bieten wir Ihnen als Immobilienmakler eine gute Unterstützung. Wir können Sie in Bezug auf mögliche Konstruktionen beraten und Ihnen dabei helfen, passende Verträge zu erstellen.