Erbschaft & Nachlass Immobilien

Erbschaft und Nachlass: Das gilt es bei Immobilien zu beachten

Wenn der traurige Fall eintritt, dass ein Familienmitglied oder ein geliebter Mensch verstirbt, dann sind Erbschaft und Nachlass in den meisten Fällen nicht der erste Gedanke, der uns beschäftigt. Handelt es sich beim Nachlass allerdings um ein Haus, eine Wohnung oder eine Eigentumswohnung, dann muss selbst in dieser schwierigen Situation richtig und klug gehandelt werden. Wir stellen Ihnen verschiedene Szenarien bei der Immobilienerbschaft vor und versorgen Sie mit Tipps und Hinweisen.

Immobilien Erbschaft: Haus oder Eigentumswohnung

Es kann schneller geschehen, als es uns lieb ist: Durch eine Erbschaft kommen wir plötzlich in den Besitz einer Immobilie. Wenn wir ein Haus oder eine Eigentumswohnung erben, dann sind viele Menschen mit der Situation zunächst überfordert. Schliesslich unterscheidet sich die Situation sehr deutlich von der, in der man sich selbst für die Anschaffung einer Immobilie entscheidet.

Schafft man sich bewusst ein Haus oder eine Eigentumswohnung an, dann wählt man das passende Objekt mit grosser Sorgfalt aus. Hierbei kommt es vor allem darauf an, dass die Immobilie optimal zu den persönlichen Wünschen und Anforderungen passt. Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen, sind unter anderem:

  • Die Lage der Immobilie
  • Die Grösse der Liegenschaft
  • Die Ausstattung von Haus oder Eigentumswohnung
  • Der Renovierungsstatus
  • Die An- und Ausbaumöglichkeiten
  • Die langfristige Perspektive
  • Die anfallenden Nebenkosten

Im Falle der Erbschaft haben Sie keine Möglichkeit sicherzustellen, dass solche Kriterien Ihren Bedürfnissen entsprechen. Hinzu kommt, dass eine geerbte Immobilie oft mit Erinnerungen an den verstorbenen Menschen verbunden ist. Beides kann dazu führen, dass Sie den Entschluss fassen, die geerbte Immobilie lieber zu verkaufen oder zu vermieten als sie selbst zu bewohnen.

Hier wiederum haben Sie als Erbe allerdings oft mit einem schlechten Gewissen zu kämpfen. Wenn Sie wissen, dass die Immobilie dem Verstorbenen wichtig war und am Herzen lag, dann fällt es Ihnen wahrscheinlich schwer sich davon zu trennen.

Wichtig ist jetzt, dass Sie sich die Tragweite des Immobilienbesitzes klar vor Augen führen. Nur wenn Sie aktiv handeln, können Sie die Situation so steuern, dass Sie mit dem Ergebnis auf lange Sicht zufrieden sind. Oft bewährt es sich jetzt, einen Immobilienmakler einzuschalten, der Sie berät und begleitet. So steht Ihnen eine fachkundige Meinung zur Verfügung, die verhindert, dass Ihnen Fehler unterlaufen.

Die Erbengemeinschaft bei Immobilien: Oft eine schwierige Situation

Wenn Sie alleiniger Erbe eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sind, können Sie über wichtige Schritte alleine entscheiden. Deutlich komplizierter wird es, wenn der Verstorbene mehrere Erben hinterlässt. Diese bilden nämlich automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft wird auch als Zwangsgemeinschaft bezeichnet. Es kann sich nämlich niemand aussuchen, ob er zu einer solchen Erbengemeinschaft gehört oder nicht.

Problematisch ist jetzt, dass Erbengemeinschaften immer nur einstimmig darüber entscheiden dürfen, was mit einer geerbten Immobilie geschehen soll. Mehrheitsentscheide kommen hier nicht in Frage. Alle Beteiligten müssen sich auf eine gemeinsame Entscheidung einigen. Gelingt dies nicht, dann geschieht mit der Liegenschaft selbst auf lange Sicht gar nichts.

Oft bleibt hier als einzige Möglichkeit eine Erbteilungsklage. Diese kann jeder Erbe bei Gericht einreichen. Hierbei kommt es nicht zu einer Verjährung, so dass die Klage auch noch Jahre oder Jahrzehnte nach dem Erbfall eingereicht werden kann. Das Ziel der Erbteilungsklage besteht darin, Ihren Anteil einzufordern und dann aus der Erbengemeinschaft auszutreten.

Es handelt sich hierbei um ein langwieriges und auch kostspieliges Verfahren, das sich über sehr lange Zeit hinziehen kann. Damit sollte die Erbteilungsklage immer nur der letzte Ausweg sein, wenn sich keine andere Lösung finden lässt.

Hier ist es oft sinnvoll, sich als Erbengemeinschaft an einen versierten Immobilienmakler zu wenden. Dieser kann zwischen den Parteien vermitteln, die verschiedenen Optionen im Zusammenhang mit der Immobilie klar benennen, fachlichen Rat beisteuern und die Situation für alle Beteiligten insgesamt verbessern.

Erbschaftssteuer und Immobilien: Es kommt auf den Ort an

Wenn Sie eine Immobilie erben, dann ist das nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verbunden. Das bezieht sich zum Beispiel darauf, dass Sie vorhandene Schulden mit erben oder dass Sie, im Falle einer Erbengemeinschaft, die anderen Erben auszahlen müssen, wenn Sie die Immobilie alleine übernehmen wollen.

Hinzu kommt, dass eine Erbschaftssteuer anfallen kann. Ob und in welcher Höhe dies der Fall ist, wird je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Hierbei kommt es ausserdem darauf an, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zu dem Verstorbenen standen. Ehegatten, direkte Nachkommen und Lebenspartner, die mindestens zehn Jahre mit der verstorbenen Person unter einem Dach gelebt haben, müssen in der Regel gar keine Erbschaftssteuer zahlen. Anders sieht das bei Tanten und Onkeln, bei Neffen und Nichten, bei Cousins und Cousinen oder bei Erben aus, die gar nicht mit dem Erblasser verwandt sind.

Beachten Sie bitte, dass bei der Erbschaftssteuer nicht Ihr eigener Wohnort entscheidend ist, sondern der Wohnsitz des Erblassers. Je nach steuerrechtlicher Ausgangssituation kann die Erbschaftssteuer eine deutliche Belastung darstellen. Um hier Klarheit zu gewinnen, sollten Sie sich unbedingt von einem Experten beraten lassen, um nicht aus Unkenntnis Entscheidungen zu treffen, welche sich im Nachhinein als ungünstig erweisen.

Erben und verkaufen: Wenn Haus oder Eigentumswohnung verkauft werden sollen

Es gibt eine ganze Reihe von Situationen, in denen Sie eine geerbte Immobilie verkaufen wollen. Gründe dafür können unter anderem sein:

  • Die Immobilie entspricht nicht Ihren Vorstellungen
  • Der Standort passt nicht zu Ihrer Lebenssituation
  • Eine Erbengemeinschaft einigt sich auf einen Verkauf
  • Der Zustand der Immobilie eignet sich nicht zur Eigennutzung
  • Sie sind emotional nicht in der Lage, die Immobilie zu bewohnen

Bevor es nun an den eigentlichen Verkauf geht, sollten Sie unbedingt Klarheit darüber erhalten, welche Lasten unter Umständen mit der Immobilie verbunden sind. Diese müssen innerhalb Ihrer Verkaufspläne unbedingt berücksichtigt werden. Beispiele für solche Lasten sind:

  • Schulden des Erblassers, für die Sie aufkommen müssen
  • Belastungen durch die Erbschaftssteuer
  • Lasten, die im Grundbuch der Immobilie eingetragen sind
  • Sanierungsstau oder Renovierungsbedarf

Ihre Zielsetzung beim Verkauf der geerbten Immobilie muss immer darin bestehen, dass Sie am Ende keinen Verlust erleiden. Auch hier empfiehlt es sich, frühzeitig die Beratung eines erfahrenen und fachkundigen Experten in Anspruch zu nehmen.

Unser Fazit: Im Zweifelsfall hilft der Fachmann

Sie haben einen geliebten oder nahestehenden Menschen verloren und befinden sich in Trauer. Gleichzeitig müssen Sie sich jetzt damit beschäftigen, dass Sie durch den Nachlass in den Besitz einer Immobilie gelangt sind.

Gerade die Zwiespältigkeit dieser Situation macht es Ihnen schwer, jetzt die richtigen Entscheidungen zu treffen und wichtige Schritte rechtzeitig einzuleiten. Da wir es hier mit einer Immobilie zu tun haben, sind die Folgen von falschen Entscheidungen oder Verzögerungen oft erheblich. Sie betreffen nämlich die nächsten Jahre oder sogar Jahrzehnte.

Wenn Sie sich angesichts dieser besonderen Lage unsicher fühlen, dann sollten Sie nicht davor zurückscheuen, sich jetzt von uns beraten und begleiten zu lassen. Als Immobilienmakler sind wir jetzt genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir können Ihnen zum Beispiel genau sagen, in welcher rechtlichen Position Sie sich befinden, welche Steuern und ähnlichen Lasten jetzt auf Sie zukommen und welche Möglichkeiten es gibt, mit Ihrem neuen Besitz umzugehen.

Auch wenn Sie im Zuge Ihrer Überlegungen darüber nachdenken, den geerbten Nachlass zu verkaufen, bieten wir Ihnen eine wertvolle Unterstützung. Lassen Sie sich im Fall der Fälle einfach unverbindlich von uns beraten.

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